Berliner Mauer – Sinnbild für Spaltung bei Eltern-Kind-Entfremdung
Erklärungsmodell
Eindrucksvoll lässt sich die Dynamik mit dem Bau der „Berliner Mauer“ erörtern. Denn im deutschen Familienrecht werden diese Mauern immer wieder errichtet und ausgebaut. So existiert die eigentlich „gefallene Mauer“ in den Köpfen der Menschen und in den Institutionen mit dem gesamten Schadensbild weiter fort. Kindern werden ihrer Eltern beraubt und umgekehrt Vater oder Mutter ihren Kindern. Ein besonders abartiger und menschenverachtender Zustand in Deutschland. Dieser Zustand wird auch vehement geleugnet. Frei nach dem Satz von Walter Ulbricht:
„Niemand hat vor eine Mauer zu errichten!“
Doch gebaut wurde diese dann ja doch. Volksarmee und Polizei der DDR beginnen am 13. August 1961 mit der Abriegelung der Grenzen innerhalb Berlins. Dann folgt „Stacheldraht“, darauf folgen schnell Steine.
Es entsteht eine Mauer, die die Teilung Berlins besiegelt, die die Menschen von jetzt auf gleich trennen, Familien zerreissen, Kontakte und Bindungen zerstören – für viele Jahre. Ein Unrecht, ein Desaster. Genau diese eben beschriebene Dynamik passiert tausendfach in Deutschland, wo Menschenrechte eigentlich geachtet werden sollten. Das Recht der Kinder auf beiden Elternteile, das Recht der Eltern, Eltern sein zu dürfen – ohne Stacheldraht, ohne Mauern, ohne Minenfelder und ohne Grenzschutztruppen, die mit dem Gewehr im Anschlag auf den lauern, der Kontakt- und Bindungsabbrüche überwinden möchte, der das Recht auf freie Entfaltung für ein ureigenstes Recht ansieht.
Doch wir sehen auch, dass man Kontakte und Bindungen nicht auf Dauer zerstören kann. Das zeigte der Mauerfall.
Unsere Aufgabe muss es sein, den „Neuaufbau“ von Mauern wahrzunehmen und zu verhindern. Mauern entstehen meist dann, wenn Ungleichgewichte nicht überwindbar scheinen. Ein Beispiel dafür ist das Aufrechterhalten der Alleinerziehenddoktrin – egal wie viele MAUEROPFER es noch dadurch geben muss. So zeichnet sich dieser Zustand in einer geduldeten, prekären Schieflage im Spannungsfeld von „Umgang“ und „Sorge“. In einem Deutschland, dass sich nicht mehr im Jahr 1961 befindet, sondern im Jahr 2024, wo eine Gleichstellung von Vater und Mutter schon lange gewährleistet sein sollte – auch nach partnerschaftlicher Trennung, wie in anderen europäischen Nationen. Deswegen fordert [lostKIDS] den Verbot „schmutziger Schlammschlachten“ vor Jugendämtern und Familiengerichten, die Trennungsfamilien mit ihrer gelebten toxischen Doktrin im Stich lassen, anstatt Fürsorge und Mediation Raum zu bieten.






