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Der Kindeswille eines damals 5 1/2-jährigen Kindes (Ich will nicht zum Papa) war für das FamG Bad Liebenwerda als auch für das OLG Brandenburg Grund genug, einen dreijährigen Umgangsausschluss zu verhängen. Zuvor wurde der Vater beschuldigt, die Tochter sexuell missbraucht zu haben. Ein aussagepsychologisches Gutachten besagte aber, dass das Kind (damals 3 1/2 Jahre alt) nicht aussagetüchtig war und offenbar von der Mutter (und anderen Personen) manipuliert wurde. Die Unschuldsvermutung, die im GG festgeschrieben ist, gilt in solchen Fällen nicht. Zitat der vorsitzenden Richterin des Familiensenats OLG Brandenburg (drei Frauen!): Auch wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, heißt das noch lange nicht, dass da nichts war.
Das zuständige SB vom JA Bad Liebenwerda hat im Übrigen weitere begl. Umgänge, die immer gut verliefen, verweigert. Der Verfahrensbeistand hatte in einem Telefonat versucht darauf hinzuwirken, dass das Kind doch zur Ruhe kommen solle und ob ich nicht Ruhe geben wolle – ich gehe davon aus, dass alles Weitere nach Absprache mit dem Verfahrensbeistand dann so „gedreht“ wurde. Die Mutter hat von Anfang an gesagt, die wolle nicht, dass unsere Tochter Kontakt zu ihrem Vater hat. Sie hat immer wieder den Umgang boykottiert, es gab mind. 9 oder mehr Anträge auf Ordnungsmittel – in Summe hat sie dann 750Euro zahlen müssen. Unserer Tochter sagte sie: Wegen dem Papa muss ich jetzt Strafe zahlen. Die Mutter ist im Übrigen Erzieherin und hat drei Kinder von drei Vätern. Den Sohn (1. Kind) hat sie mit ähnlichen Anschuldigungen vom Vater entfremdet – der Sohn hat seinen Vater seit über 11 Jahren nicht mehr gesehen.